Infos zur Abrechnung und für Angehörige

Abrechnung

Die Leistungen richten sich an Privatversicherte, Selbstzahler und Beihilfeberechtigte. Die Abrechnung erfolgt transparent nach GOÄ und in besonderen Fällen nach schriftlicher Honorarvereinbarung (Hausbesuche, Koordination von Therapieleistungen, komplexe neurologische Defizite).

Informationen für gesetzlich versicherte Patienten (GKV)

  • Die ärztliche Leistung erfolgt ausschließlich über private Abrechnung nach GOÄ.
  • Neben der privat-ärztlichen neurologischen Tätigkeit kann nach entsprechender Indikation und ärztlichen Feststellung der medizinischen Notwendigkeit im Rahmen der Heilmittelverordnung »Logopädie« die Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse erfolgen. Es fällt jedoch die gesetzliche Zuzahlung an. Nehmen Sie hierzu bitte Kontakt mit Ihrer Krankenkasse auf.
  • Die entsprechende Verordnung stellt der Hausarzt aus.

Informationen für Angehörige

Ein einmaliges separates Beratungsgespräch ist nach Terminvereinbarung möglich.